Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Ich bin Halter eines Staffordshire-Bullterrier. Bis wann und bei welcher Behörde muss ich die Erlaubnis zum Halten dieses Tieres beantragen?

Die Erlaubnis ist innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 1. Oktober 2011 bei der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft oder der erfüllenden Gemeinde des Wohnsitzes des Halters zu beantragen. Dies gilt auch für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ThürTierGefG).

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.