Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Wer muss nachweisen, ob ein Hund zu einer Rasse gehört, die zu den gefährlichen Rassen zählt. Wie ist es bei Kreuzungen?

Das Gesetz sieht vor, dass in Zweifelsfällen der Halter nachweisen muss, dass der Hund keiner gefährlichen Rasse angehört. Bei Kreuzungen ist entscheidend, ob der Phänotyp einer gefährlichen Rasse deutlich hervortritt. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an einen Tierarzt.

 

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