Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Bei der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft oder bei der erfüllenden Gemeinde, in der der Halter des Hundes seinen Wohnsitz hat (vgl. § 2 Abs. 4 Satz 2, § 15 Abs. 1 ThürTierGefG). Zur Anzeige der Chipdaten reicht in der Regel auch die Vorlage eines aktuellen EU-Heimtierausweises aus.

 

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