Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Ich bin Halter eines gefährlichen Hundes, daneben habe ich noch zwei weitere Hunde. Darf ich diese gleichzeitig ausführen?

Nein, eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen (vgl. § 12 Abs. 2 ThürTierGefG).