Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

...nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung. Benötige ich jetzt nochmals eine solche Erlaubnis?

Nein, die Erlaubnis, die auf der Grundlage der alten Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, gilt weiter (vgl. § 16 Abs. 1 ThürTierGefG).